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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Leonberg findest du hier .

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Teilnahmebedingungen zu Kursen/Veranstaltungen des DLRG Bezirk Glems-Schönbuch e.V. Ortsgruppe Leonberg

 

Einleitung

Mit der Anmeldung werden die folgenden Teilnahmebedingungen anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige Besondere Teilnahmebedingungen, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bekannt gegeben werden.
 

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist per Internet: leonberg.dlrg.de/anmeldung.html schriftlich durchzuführen.
Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Insbesondere sind Ausnahmen von den Altersbeschränkungen regelmäßig nicht möglich.
Die DLRG bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde.
Erst durch diese Bestätigung entsteht ein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die DLRG dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.
 

2. Zahlungsbedingungen

Sofern in der Ausschreibung keine anderen Zahlungsmodalitäten enthalten sind wird die Kursgebühr spätestens am ersten Kurstag vor Veranstaltungsbeginn fällig und zahlbar.
Bei verspäteter Zahlung kann die DLRG den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.
 

3. Rücktritt und Kündigung

Bei Veranstaltungen kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der DLRG mitteilt.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DLRG. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DLRG.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

4. Absage von Veranstaltungen

Die DLRG hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Anspruch, insbesondere auch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
 

5. Ausschluss von der Teilnahme

Die DLRG ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses ist der Teilnehmerbeitrag trotzdem zu bezahlen bzw. wird nicht zurückerstattet.
 

7. Haftung

Die Haftung der DLRG, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der DLRG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
 

8. Datenschutzhinweis

Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung, sowie §§32-37 des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung des DLRG-Landesverbandes Württemberg e.V. behandelt. Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG-Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Dritte (z.B. Versicherer), soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der in der Beitrittserklärung enthaltenden Einwilligung gilt zugleich als Kündigung der Mitgliedschaft, andere Widerrufe als Verzicht auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
 

9. Bild- und Filmaufnahmen

Mit meiner Anmeldung willige ich ein, dass die DLRG im Rahmen der Wahrnehmung satzungsgemäßer Zwecke, insbesondere zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Foto- und / oder Filmaufnahmen von mir / von meinem Kind fertigt und diese ggfs. auch ins Internet (Homepage, Instagram, Facebook, …) gestellt werden können. Soweit sich aus diesen Foto- und / oder Filmaufnahmen Hinweise auf meine (auf die … meines Kindes) ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben. Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern und / oder jederzeit in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Mein Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot der DLRG entfernt und zukünftig nicht mehr für neue Drucksachen verwendet.
 

10. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teilnahmebedingungen der DLRG Jugend

Alle Vorrangestellten Teilnahmebedingungen der DLRG sind nach wie vor gültig, zu Jugendveranstaltungen gelten die hier nun aufgeführten Bedingungen zusätzlich und vorrangig. 

1. Anmeldung

Um sich für eine Veranstaltung der DLRG OG Leonberg Jugend anzumelden muss eine Mitgliedschaft in der DLRG OG Leonberg bestehen.
Der Teilnehmer hat sich an die hier aufgeführten und in der Ausschreibung genannten gesonderten Bedingungen zu halten und bestätigt dies automatisch durch seine Anmeldung zum Ausflug. Eltern verpflichten sich, Ihr Kind über die Teilnahmebedingungen, die mit der Anmeldung zu einem Ausflug eingegangen werden, zu informieren.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist für die DLRG dann verbindlich, wenn die DLRG die ausgefüllte Anmeldung erhalten hat, und der eventuell zu entrichtende Teilnehmerbeitrag bezahlt wurde. Am Tag der Veranstaltung benötigen wir zwingend eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Teilnehmerliste oder eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einwilligung.
Sollte die Anmeldung nicht vorliegen oder keine unterschriebenen Einverständnisse der Eltern vorhanden sein, so kann der Teilnehmer vom Ausflug ausgeschlossen werden. In diesem Fall gelten Rückerstattungsbedingungen (siehe Punkt 2) von Teilnahmebeträgen.
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der DLRG mit der Abgabe seiner Anmeldung, dass die auf der Anmeldung angegebenen Daten richtig sind und eventuelle Erkrankungen, Medikamenteneinnahme sowie Allergien und allergische Reaktionen auf Lebensmittel angegeben sind.
Die DLRG behält sich vor, für jede Veranstaltung eine individuelle Maximalteilnehmerzahl festzulegen. Bei Erreichen dieser Zahl werden keine weiteren Anmeldungen angenommen. Dies kann vor dem regulären Anmeldeschluss der Fall sein. Sollten mehr Anmeldungen als die maximale Teilnehmerzahl eingehen, so entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Alle weiteren angemeldeten Personen kommen auf eine Warteliste und werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen darüber informiert, wenn ein Teilnehmer absagt und ein Platz frei wird.
Die DLRG ist berechtigt, geringfügige Änderungen der Abläufe ohne Ankündigung vorzunehmen.

 

2. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Teilnahme an einem Ausflug muss schriftlich per E-Mail vom Teilnehmer an die angegebene E-Mailadresse oder per Telefon persönlich (nicht auf den Anrufbeantworter) an einen der Veranstalter mitgeteilt werden. Dies gilt auch bei Erkrankung. Erfolgt der Rücktritt zu einer Veranstaltung, die im Vorfeld bereits fest bezahlt wurde so kurzfristig oder ohne die Möglichkeit, die bezahlte Summe wieder auszubezahlen (z.B. bei einer angemeldeten Gruppe zu einer Freizeitunterkunft zu einem Festpreis, der bereits entrichtet wurde), so können die Kosten nicht erstattet werden. Sollte durch eine Absage weitere Kosten entstehen, so hat der Teilnehmer die zusätzlichen Kosten zu tragen.
Sollte das Verhalten eines Teilnehmers eine vorzeitige Heimfahrt zur Folge haben, so sind die damit zusätzlich entstandenen Kosten von diesem selbst, oder den Erziehungsberechtigten zu tragen.

 

3. Absage von Veranstaltungen

Die DLRG behält sich vor, Veranstaltungen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag wird in diesem Falle zurückerstattet, weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Bei zu wenigen Teilnehmern oder bei schlechter Witterung behält sich die DLRG vor einer Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall gelten die genannten Teilnahmekostenrückerstattungen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Der geforderte Betrag muss vor einer Veranstaltung auf dem Konto der DLRG Jugend OG Leonberg eingegangen sein. Trifft dies nicht zu, kommt es zu einem Ausschluss der Veranstaltung. Werden für eine Veranstaltung gesonderte Bedingungen aufgestellt sind diese zu beachten.

 

5. Aufsichtspflicht und Haftung

Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern dem Leiter der Veranstaltungen die Erziehungsberechtigung sowie die Weisungsberechtigung im Rahmen des (Jugendschutz-) Gesetzes über Ihr Kind.
Der Teilnehmer hat sich während der gesamten Veranstaltung an die Anweisungen der Aufsichtspersonen zu halten. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Haftung des Vereins. Den Anordnungen der Leitung einer Veranstaltung ist von allen Teilnehmern, auch von über 18-jährigen Teilnehmern, Folge zu leisten.
Sollte einem Teilnehmer etwas zustoßen (Krankheit, Unfall etc.), so übertragen die Eltern durch die Anmeldung zu der Veranstaltung für die Dauer der Aufsichtspflicht auch die entsprechende Fürsorge über Ihr Kind.
Für beschädigte, verloren gegangene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Leitung ist für die Dauer der Veranstaltung berechtigt Wertgegenstände und Bargeld von Minderjährigen in Verwahrung zu nehmen.
Bei Auslandsaufenthalten besteht bei Verstößen gegen die Gesetzte des Gastgeberlandes durch einen Teilnehmer von Seiten der DLRG keine Möglichkeit der Intervention.
Die DLRG lehnt jegliche Haftung in Konfliktfällen ab, die durch einzelne Teilnehmer der Gruppen außerhalb der Aufsicht der Leitung entstehen. Für Handlungen der Teilnehmer oder einer Gruppe außerhalb der Aufsichtspflicht während einer Veranstaltung oder eines Ausflugs, die gegen das Gesetz verstoßen, kann die DLRG keine Haftung übernehmen.

 

6. Bild und Filmaufnahmen

Mit meiner Anmeldung willige ich ein, dass die DLRG im Rahmen der Wahrnehmung satzungsgemäßer Zwecke, insbesondere zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Foto- und / oder Filmaufnahmen von mir / von meinem Kind fertigt und diese ggfs. auch ins Internet (Homepage, Instagram, Facebook, …) gestellt werden können. Soweit sich aus diesen Foto- und / oder Filmaufnahmen Hinweise auf meine (auf die … meines Kindes) ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben. Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern und / oder jederzeit in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Mein Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot der DLRG entfernt und zukünftig nicht mehr für neue Drucksachen verwendet.

 

7. Datenschutz

Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung, sowie §§32-37 des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung des DLRG-Landesverbandes Württemberg e.V. behandelt. Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG-Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Dritte (z.B. Versicherer), soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der in der Beitrittserklärung enthaltenden Einwilligung gilt zugleich als Kündigung der Mitgliedschaft, andere Widerrufe als Verzicht auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

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